Rechtliches zu Garantie oder Gewährleistung

Gewährleistung und Garantie sind rechtlich gesehen grundsätzlich 2 verschiedene Paar Schuhe. Trotz alledem wird das von den normalen Konsumenten oft miteinander verwechselt und durcheinander gewürfelt.
Viele Kunden sind der irrigen Meinung, bei der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Gewährleistungsdauer von derzeit 2 Jahren von Privatleuten bei einem Kauf eines Produktes bei einem Händler, handle es sich um eine Funktionsgarantie. Dem ist aber mitnichten so.
Hier einmal verständlich und allgemein für den Hausgebrauch erklärt, was es damit auf sich hat.

 

Interessantes:

Gewährleistung

Grundsätzlich sagt Gewährleistung aus, dass die Ware beim Zeitpunkt der Übergabe intakt sein sollte. Der Zeitraum, in dem eine Mängelanzeige zu Erfolg führen kann, ist vom Gesetzgeber für den Handel zwischen Kaufleuten (dem Händler) und Privatleuten im § 437 BGB folgendermaßen geregelt:

  • Neugeräte - 24 Monate ohne Möglichkeit der Einschränkung
  • Gebrauchtgeräte - 24 Monate mit der vertraglichen Möglichkeit, diese auf 12 Monate zu beschränken.

Reklamiert der Kunde innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe, geht man von Rechts wegen davon aus, dass das reklamierte Gerät bereits zum Übergabezeitpunkt defekt war und somit der Händler prinzipiell die Kosten für Reparatur etc. hat, sofern kein Eigenverschulden festgestellt werden kann. Reklamiert der Kunde erst nach Ablauf der 6 Monate, kehrt sich die Beweislast um: Der Kunde muss beweisen, dass das Gerät bereits am Übergabetag defekt war. Defakto sind also die ersten 6 Monate nach Übergabe des Gerätes eine Quasigarantie.

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Garantie

Garantie ist etwas grundsätzliches anderes, als die Gewährleistung. Bei Garantie handelt es sich immer um eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers. Eine Garantie bezieht sich auf die Funktionalität während des zugesprochenen Zeitraumes, egal wann das Gerät innerhalb dieses Zeitraums einen Defekt bekommt. Die Garantie hat auch keinerlei Einfluß auf die Gewährleistung. Garantiezeiten bis zu 6 Monaten sind jedoch nicht wirklich eine "Garantie", da dieser Zeitraum durch die Gewährleistung ja eigentlich schon abgedeckt sind.

Fazit

Gewährleistung ist die Gewähr, dass ein Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe bis 6 Monate danach intakt war und man den ausgewiesenen Zeitraum die Möglichkeit zur Anzeige eines Defektes (versteckter Mangel) und sowie Ersatz, respektive kostenlose Reparatur hat.
Garantie ist eine Funktionsgarantie für einen bestimmten, freiwillig gewährten Zeitraum.

Oben genannte Aussagen gelten nur für Vertragsbeziehungen zwischen einem Händler und einem Privatmann. Für Privat/Privat oder Händler/Händler gelten andere Gesetzmäßigkeiten.
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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Letzte Überarbeitung: 30.09.2010


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