WLan Chiemgau
In Zeiten, in denen ein WLan Router zum Lieferumfang eines jeden DSL- Angebotes gehört, schreitet die Verbreitung des kabellosen Netzwerks rasant fort. Um aber in den reuelosen Genuss der Technologie zu kommen und deren Vorteile zu nutzen ohne folgeschwere Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, ist die richtige Konfiguration unumgänglich.
Ein WLan mit der richtigen Konfiguration bietet nahezu denselben Sicherheitstandard, wie dies ein verkabeltes Netzwerk kann. In der Bandbreite steht es technikbedingt ein wenig hinter einem solchen verkabelten Netzwerk nach. Mit dem Standard "n", dabei kommen bei guten Verhältnissen brutto etwa 300 MBit/sec, das sind dann ~90 MBit/sec netto heraus, kommt es diesem in den Übertragungsraten jedoch schon recht nahe, wobei zu berücksichtigen gilt, dass die baulichen Gegebenheiten eine sehr große Rolle dabei spielen, welche beim Kabel-Netzwerk so gut wie keine Rolle zukommt.
Wlan Router
Der Wlan Router stellt die Schnittstelle zwischen dem großen Internet und Ihren Rechnern zuhause dar. Er ist das Bollwerk gegen feindliche Eindringlinge und stellt Ihnen oftmals noch weitere Features bereit, wie z.B. eine integrierte Telefonanlage, mit der Sie VoIP, also Internettelefonie nutzen können, ohne dafür noch weitere Hardware zukaufen zu müssen. Ihre vorhandenen Telefone werden einfach eingesteckt.
Der Platzhirsch ist hier ganz klar die Fritzbox von AVM. Es gibt nur eine ähnliche Box mit vergleichbarem Leistungsumfang: Die Horstbox. Allerdings scheint diese mit der heißen Nadel gestrickt zu sein, so dass sie nicht wirklich eine Alternative darstellt.
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Konfiguration
Im Wlan Router werden alle Einstellungen vorgenommen, die für Ihr "wireless lan" relevant sind. Ob Name des Netzes, Sicherheitseinstellungen oder die Netzwerkeigenschaften, alles wird hier eingestellt. Man kann nicht genug darauf hinweisen, dass die meisten WLan nur unzureichend abgesichert sind. Der Hauptgrund liegt am Unwissen über das Wie. Vereinbaren Sie einen Termin, wir richten Ihr WLan fachmännisch und rechtssicher ein!
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Sicherheit
Auf Sicherheitslücken im WLan Bereich wird zwar laufend von Sicherheitsfirmen und der Fachpresse hin gewiesen. Leider kommt das oftmals beim Endverbraucher nicht an. Sogar sicherheitsrelevante Szenarien wie Kassen und Überwachungskameras sind oftmals ungeschützt vor fremden Zugriff. Rechtanwälte, Ärzte usw. - Viele bräuchten dringend eine Überprüfung Ihrer Sicherheitseinstellungen.
Dabei kommt es weniger auf die Mitnutzung des Internetzugangs durch Unbefugte an, sondern auf Datenmissbrauch und der Nutzung des Zugangs für illegale Aktivitäten. Denn der Staatsanwalt hat im Fall der Fälle dann nur Ihren Zugang zu ihren Verbindungsdaten, die sich leicht aufgrund der IP- Adresse bei Ihrem Provider feststellen lassen. Die Provider müssen nämlich für eine mögliche Strafverfolgung sämtliche Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit vorhalten.
Deshalb vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir bewahren Sie vor dem Besuch unserer Ordnungshüter.
Telefon: 049 8634 6264150
Mobil: 049 173 8155554
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aktuelle Rechtsprechung
Urteil: WLAN-Besitzer haften bei Missbrauch des ungesicherten Netzes
Wer sein WLAN nicht gegen den Zugriff durch Dritte absichert, kann ernsthafte Konflikte mit dem Gesetz bekommen, so zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg.
Der Richter musste sich mit einem Fall befassen, in dem eine Bürgerin ihr privat genutztes Wireless LAN nicht abgesichert hatte. Ungebetene Gäste haben nach Darstellung der Person das unverschlüsselte Funknetz genutzt, um mehrere Musikstücke in die Peer-to-Peer-Plattform Gnutella einzustellen. Daraufhin mahnten die Rechteinhaber die via IP-Adresse identifizierte Internet-Nutzerin kostenpflichtig ab und verlangten, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Die Betroffene weigerte sich mit dem Hinweis, ihr Netz sei illegal von einer unbekannten Person genutzt worden. Als sie den Missbrauch bemerkt habe, habe sie prompt reagiert und das WLAN via Passwortschutz abgesichert - eine Wiederholungsgefahr sei also nicht gegeben. Die Gegenseite war mit dieser Erklärung nicht zufrieden und erreichte eine einstweilige Verfügung gegen die Besitzerin des Internet-Anschlusses. Auch die Kosten für das Verfügungsverfahren sollte sie zahlen - zu viel für die Betroffene, sie legte Einspruch ein (die Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Behn Rosenbaum hat das Urteil veröffentlicht).
Das Landgericht ließ sich jedoch auf ihre Argumentation nicht ein. Wer seine Internet-Verbindung drahtlos betreibe, müsse seinen Router absichern, andernfalls verstoße er gegen zumutbare Prüfungspflichten. In diesem Fall haftet die Besitzerin des Internet-Anschlusses gemäß Paragraph 1004 BGB als "Störer für Schutzrechtsverletzungen". In dem Urteil schreiben die Richter, dass die Internet-Nutzerin sich des Risikos hätte bewusst sein müssen: "Weiter ist allgemein bekannt, dass ungeschützte WLAN-Verbindungen von Dritten missbraucht werden können, um über einen fremden Internet-Anschluss ins Internet zu gelangen".
Quelle:Computerwoche
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